Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Saale-Holzland

Auf der Grundlage der GAK-Bestimmungen der Integrierten ländlichen Entwicklung soll auch in 2024 in Thüringen wieder ein Regionalbudget für die Regionen zur Verfügung gestellt werden. Die RAG Saale-Holzland e.V. hat dieses für die LEADER-Region Saale-Holzland beantragt und veröffentlicht vorbehaltlich der Mittelzusage durch den Freistaat Thüringen nachfolgenden Projektaufruf.

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die die Umsetzung der Regio-nalen Entwicklungsstrategie „Saale-Holzland aktiv – gemeinsam & nachhaltig“ 2023-2027 unterstützen. https://rag-sh.de/entwicklungsstrategie

Der Schwerpunkt der Förderung aus dem Regionalbudget 2024 liegt in der Saale-Holzland-Region im Handlungsfeld 1 „Gemeinsam für Attraktivität und Lebensqualität auf dem Land“ auf dem Thema


„Gemeinsam mit Nachbarn“
zur Schaffung von Austausch, Begegnung und Vernetzung
sowie zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements.


Treffpunkte sind Orte des Miteinanders, stärken Austausch und Begegnung. Diese Treffpunkte sollen gesichert, angepasst und weiterentwickelt bzw. neu geschaffen werden. Die Beteiligung verschie-denster Gruppen sowie der Ausbau von modernen Kommunikations- und Informationsangeboten sind dabei wichtige Eckpfeiler. Die Projekte sollen damit zur Förderung und Unterstützung von ehren-amtlichem Engagement, zur Stärkung von Willkommenskultur und sozialen Zusammenhalt beitragen.

Förderbedingungen:
Die Kleinprojekte müssen unter Berücksichtigung des GAK-Rahmenplans den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Kleinprojekte müssen im Gebiet der LEADER-Region Saale-Holzland umgesetzt werden.

Wer kann gefördert werden?
Das Förderangebot richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z.B. Kommunen, Vereine, Unternehmen), an natürliche Personen und Personengesellschaften.

Wie hoch ist die Förderung?
Es können Kleinprojekte mit bis zu 20.000 € Gesamtkosten gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 80 %. Der Eigenanteil ist in Form barer Eigenmittel zu leisten.

Wie ist der zeitliche Ablauf?
Die Projektanträge mit Finanzplan und Unterschrift müssen bis zum 31. März 2024 bei der Regionalen Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V. (RAG) eingereicht werden. Nehmen Sie gerne bereits im Vorfeld Kontakt mit dem Regionalmanagement auf, um Projekte gemeinsam zu beraten und zu qualifizieren.

Voraussichtlich darf erst im Juni mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Die Abrechnung der Projekte, d.h. ein (einfacher) Verwendungs- und Durchführungsnachweis muss bis spätestens 31. Oktober 2024 vorgelegt werden. Eine Übertragung von Mitteln auf das nächste Jahr ist ausgeschlossen.

Zeitschiene:

  • 31.01.2024 Start des Projektaufrufes
  • 31.03.2024 Frist zur Einreichung der Anträge
  • bis 10.05.2024 Auswahl der zu fördernden Projekte
  • bis 31.05.2024 Vertragsabschluss
  • 5 Monate Umsetzungszeit
  • bis 31.10.2024 Abrechnung des Projektes bei der RAG Saale-Holzand e.V. (Hinweis: keine Verlängerung möglich!)

Auswahlverfahren
Die Projektanträge werden von der Steuerenden Arbeitsgruppe der RAG geprüft, bewertet und ausgewählt. Die Beschlussfassung erfolgt im RAG-Vorstand. Danach wird der Projektträger benachrichtigt und es kann ein Vertrag zur Förderung durch das Regionalbudgets abgeschlossen werden.

Auswahlkriterien (insgesamt 20 mögliche Punkte)

  • Projekt leistet einen Beitrag zur Schaffung von Austausch, Begegnung und Vernetzung - max. 3 Punkte
  • Projekt fördert bürgerschaftliches Engagement - max. 3 Punkte
  • Projekt leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit - max. 5 Punkte
  • Projekt leistet einen Beitrag zur Digitalisierung - max. 2 Punkte
  • Projekt ist gemeinwohlorientiert angelegt - max. 2 Punkte
  • möglichst viele Menschen profitieren von dem Projekt - max. 2 Punkte
  • Projekt dient insbesondere Kindern und Jugendlichen oder bezieht diese explizit mit ein - max. 1 Punkt
  • Projekt ist generationsübergreifend angelegt - max. 1 Punkt
  • Projekt ist barrierefrei angelegt - max. 1 Punkt

Was ist zu beachten?
Für die Projektförderung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Projektträger und der Regionalen Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V. über die Gewährung einer Zuwendung für ein Kleinprojekt abgeschlossen. Projekte dürfen erst umgesetzt werden, wenn der Vertrag über die Projektförderung von beiden Partnern unterzeichnet ist. Ein vorzeitiger Beginn des Projektes führt zum Ausschluss der Förderung.

Ein formloses Anschreiben mit Projektantrag (unterschrieben), Finanzplan und Plausibilisierung der Kosten durch Angebote bitte einreichen bei:
Regionale Aktionsgruppe Saale-Holzland e.V., LEADER-Geschäftsstelle, Nickelsdorf 1, 07613 Crossen a.d. Elster

Kontakt: LEADER-Management (Ina John und Anett Tittmann), Tel. 036693-2309-16 o. -36, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

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