Im Rahmen von jährlichen Projektaufrufen wird zur Antragstellung von LEADER-Projekten öffentlich aufgefordert.

Zu dem veröffentlichten Stichtag sind dann die nötigen Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle der RAG einzureichen. Antragsunterlagen bestehend aus dem:

Die Entwicklung von Projektideen kann in den thematischen Arbeitskreisen, der Schülerwerkstatt oder selbstständig durch die Akteure/ Antragsteller erfolgen. Dabei ist es möglich, die unterstützende Beratung des Managements in Anspruch zu nehmen.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem transparenten gleichberechtigten Verfahren nach vorgegebenen Schwerpunkten:

  • Vorstellung des Antrages durch den Antragsteller in der Steuernden AG bzw. dem Jugendbeirat
  • Beratung und Erarbeitung der Projektbewertung anhand der in der RES festgeschriebenen Bewertungsmatrix durch die Steuernde AG bzw. dem Jugendbeirat
  • Beschlussfassung zur Förderwürdigkeit und Priorität der Projekte durch den RAG-Vorstand aufgrund des erarbeiteten Vorschlages
  • Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu Datenschutz und De-minimis-Beihilfe erhalten Sie hier: