Im Rahmen von jährlichen Projektaufrufen wird zur Antragstellung von LEADER-Projekten öffentlich aufgefordert.
Zu dem veröffentlichten Stichtag sind dann die nötigen Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle der RAG einzureichen. Antragsunterlagen bestehend aus dem:
- sowie den nötigen Anlagen gemäß Antragsformular.
Die Entwicklung von Projektideen kann in den thematischen Arbeitskreisen, der Schülerwerkstatt oder selbstständig durch die Akteure/ Antragsteller erfolgen. Dabei ist es möglich, die unterstützende Beratung des Managements in Anspruch zu nehmen.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem transparenten gleichberechtigten Verfahren nach vorgegebenen Schwerpunkten:
- Vorstellung des Antrages durch den Antragsteller in der Steuernden AG bzw. dem Jugendbeirat
- Beratung und Erarbeitung der Projektbewertung anhand der in der RES festgeschriebenen Bewertungsmatrix durch die Steuernde AG bzw. dem Jugendbeirat
- Beschlussfassung zur Förderwürdigkeit und Priorität der Projekte durch den RAG-Vorstand aufgrund des erarbeiteten Vorschlages
- Weiterleitung an die Bewilligungsbehörde
Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu Datenschutz und De-minimis-Beihilfe erhalten Sie hier: