Mit LEADER den ländlichen Raum weiterentwickeln
↓ Region ↓ Regionale Entwicklungsstrategie ↓ Förderung ↓ Projektaufrufe ↓ Projekte
Was ist LEADER?
LEADER ist …
… das Akronym der französischen Worte „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ und bedeutet auf Deutsch: „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
… ein Förderprogramm der Europäischen Union und bildet den ideellen und finanziellen Hintergrund für die Aktivitäten der RAG. Es dient zur Förderung der Zusammenarbeit und der Entwicklung im ländlichen Raum und unterstützt seit Anfang der 90er Jahre eine Vielzahl von Projekten in diesem Bereich.
… ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es den Menschen vor Ort ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potential einer Region besser für deren Entwicklung genutzt werden. Das Besondere zudem: Die Menschen in der Region dürfen selbst über die Verwendung der Mittel bestimmen. Entscheidungsgremium ist die RAG, welcher nahezu alle Kommunen der Region sowie zahlreiche Wirtschafts- und Sozialpartner angehören. Die Mitglieder nehmen sich viel Zeit, um Projektträger anzuhören, Projektideen zu bewerten und gemeinsam Förderentscheidungen zu treffen.
In Thüringen gibt es 15 LEADER-Regionen.
In diesem kurzen Film wird einfach und verständlich erklärt, was LEADER ist und wie die Regionalentwicklungsmethode in ihren Grundzügen funktioniert.
Unsere LEADER-Region
Die LEADER-Region Saale-Holzland befindet sich in Ostthüringen zwischen den beiden Oberzentren Jena und Gera. Sie umfasst den Saale-Holzland-Kreis (SHK), die Stadt Bad Köstritz und die Gemeinde Caaschwitz im Landkreis Greiz sowie die ländlich geprägten Ortsteile der kreisfreien Stadt Jena (mit einer Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohnern/km²).
Der Regionszuschnitt erfolgte insbesondere aufgrund der naturräumlichen Zugehörigkeit und des historisch gewachsenen Verflechtungsraumes. Die vorhandene Natur- und Kulturlandschaft umfasst zwei Bereiche: im Norden dominieren große fruchtbare Ackerflächen und offene Landschaften das Bild, im Süden bewaldete Flächen mit zahlreichen Taleinschnitten und Weiden.
Den größten Teil des Aktionsgebietes nimmt der SHK mit seiner sehr kleinteiligen Siedlungsstruktur ein. Die Stadt Bad Köstritz ist funktionsteilig in das Grundzentren-System des SHK eingebunden. Der Universitätsstadt Jena sind aufgrund ihrer räumlich eingeengten Lage im mittleren Saaletal Entwicklungsgrenzen gegeben, die Kooperationen mit den benachbarten Gebietskörperschaften notwendig machen. So versorgt der ländliche Raum die Stadt Jena schon heute mit Energie aus nachwachsenden Rohstoffen. Gleichzeitig profitiert der ländliche Raum von den überregional bedeutsamen Infrastruktureinrichtungen und der wirtschaftlichen Stärke des Oberzentrums.

Gesamtfläche: 883,78 km²
Einwohner: 90.517 (31.12.2021)
Einwohnerdichte: 102 EW/ km²
Regionale Entwicklungsstrategie
„Saale-Holzland aktiv – gemeinsam & nachhaltig“
Unter diesem Motto bewarb sich die Saale-Holzland-Region beim Freistaat Thüringen als LEADER-Region. Dazu war es notwendig, eine eigene Regionale Entwicklungsstrategie (RES) aufzustellen.
Diese wurde im Jahr 2022 unter Mitwirkung vieler Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und zeigt auf, welche Ziele, Handlungsfelder und Projektansätze in der Saale-Holzland-Region verfolgt werden sollen. Im Fokus steht dabei das Thema „Nachhaltigkeit“, welches sich durch alle Handlungsfelder zieht. Es wurde als wichtiges Thema herausgestellt, um eine sozial, ökonomisch und ökologisch ausgewogene Entwicklung unserer Region zu unterstützen.
Am 29.03.2023 erhielt die RAG aufgrund ihrer gelungenen RES die Anerkennungsurkunde zur erneuten Aufnahme in das LEADER-Programm. Damit verbunden war die Zusage von Fördermitteln in Höhe von 2,7 Mio. Euro für den Zeitraum 2023-27 zur Umsetzung der erarbeiteten Entwicklungsstrategie. Diese bildet seither das Arbeitsprogramm für die RAG.
Förderung – Wie funktioniert’s?
Gefördert werden Projekte, die maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung unserer Regionalen Entwicklungsstrategie beitragen.
Die LEADER-Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Zunächst müssen alle Projekte das Projektauswahlverfahren der RAG Saale-Holzland e.V. durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass die Projekte mit dem höchsten Mehrwert für die Region in den Genuss der Förderung kommen.
Hierzu wird jährlich zum Stichtag 30.09. zur Einreichung von Projektideen aufgerufen. Diese werden auf ihre Förderwürdigkeit geprüft und mittels definierter Bewertungskriterien priorisiert.
Projekte mit einer Mindestpunktzahl von 40 erhalten ein positives Votum der RAG.
Entsprechend dem vorhandenen Budget können die am besten bewerteten Projekte in der zweiten Stufe des Verfahrens einen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde – dem Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR, Zweigstelle Gera) – stellen.
Wer kann gefördert werden und in welcher Höhe?
Kommunen – 65 %
Vereine, Verbände, Kirchgemeinden – 65 %
Unternehmen, Privatpersonen – 50 %
Ihre Anspechpartnerinnen:
Ina John und Anett Tittmann
LEADER-Regionalmanagement
Telefon: +49 36693 2309-16/-36
E-Mail: info@rag-sh.de
Projektauswahlverfahren der RAG (1. Stufe)
Im Rahmen von jährlichen Projektaufrufen wird zur Antragstellung von LEADER-Projekten öffentlich aufgefordert.
In der Regel zum Stichtag 30.09. sind die nötigen Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle der RAG einzureichen.
Antragsunterlagen bestehend aus dem:
- LEADER Projektbogen
- LEADER Antragsformular
sowie den nötigen Anlagen gemäß Antragsformular.
Die Entwicklung von Projektideen kann in thematischen Arbeitskreisen, der Schüler:innenwerkstatt oder selbstständig durch die Akteure/Antragsteller erfolgen. Dabei ist es möglich, die unterstützende Beratung des Managements in Anspruch zu nehmen.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt in einem transparenten, gleichberechtigten Verfahren:
- Vorstellung der Projekte durch die Antragstellenden in der Steuernden Arbeitsgruppe bzw. dem Jugendbeirat
- Beratung und Erarbeitung der Projektbewertung anhand der in der RES festgeschriebenen Bewertungsmatrix durch die Steuernde AG bzw. dem Jugendbeirat
- Beschlussfassung zur Förderwürdigkeit und Priorität der Projekte durch den RAG-Vorstand aufgrund des erarbeiteten Vorschlages
- Veröffentlichung der Beschlüsse und schriftliche Information der Antragstellenden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens
Antragsstellung beim TLLLR (2. Stufe)
Am 01.01.2025 fand die Umstellung auf digitale Antragstellung statt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Antragstellung ausschließlich über das Portal PORTIA möglich. Stichtag 15.02. des laufenden Jahres.
Projektaufrufe
Unsere Aufrufe finden Sie regelmäßig unter Aktuelles.
LEADER-Projekte
Im LEADER-Buch und in unserer Projektdatenbank finden Sie bereits geförderte LEADER-Projekte. Diese können Anregung für eigene Ideen geben und lokale Initiativen zur Vernetzung aufzeigen.